Neufassung NSG Obere Wublitz - Schutzwürdigkeitsgutachten

Für die Neufassung des NSG "Obere Wublitz" ist die Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Entwicklungsfähigkeit des Gebietes gem. den Vorgaben des BNatSchG und BbgNatSchAG, auf Grundlage eines Schutzwürdigkeitsgutachten zu bewerten.

Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der besonderen Wertigkeit des gesamten Gebietes sowie seiner einzelnen Schutzgüter. Die Schutzbedürftigkeit wird von möglichen Gefährdungen der Schutzgüter und der Notwendigkeit von Nutzungsbeschränkungen und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet. Die Entwicklungsfähigkeit der Schutzgüter wurde sowohl innerhalb des Schutzgebietes als auch im Verhältnis zu angrenzenden potenziellen Schutzflächen betrachtet.

Die Erstellung des Gutachtens umfasst:

  • Biotoptypen- und Waldkartierung der potentiellen Ergänzungsflächen.
  • Ermittlung und Darstellung von naturschutzfachlichen und -rechtlichen Zielen in Bezug auf FFH-Erhaltungsziele, Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes, nationale oder gebietsspezifische Schutzziele.
  • Bestandsaufnahme der biotischen und abiotischen Schutzgüter und Faktoren
  • Ermittlung und Darstellung von Zielkonflikten mit anderen Landnutzungen

Projektzeitraum
04/2022 - 11/2022

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt Brandenburg, 14410 Potsdam

Lage
Das Gebiet umfasst eine Fläche von rund 104 Hektar und liegt auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Potsdam, Marquard

Leistung

  • Erstellung eines Gutachtens
    zur Schutzwürdig- und Schutzbedürftigkeit sowie zur Entwicklungsfähigkeit des Gebietes.
  • Erfassung von Biotoptypen der potentiellen Ergänzungs- bzw. Pufferflächen.
  • Auswertung bestehender vegetationskundlicher und faunistischer Datengrundlagen.
  • Ermittlung von naturschutzfachlichen und –rechtlichen Zielen für das Gebiet in Bezug auf die FFH-Erhaltungsziele, Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes, nationale Schutzziele oder gebietsspezifische Schutzziele.
  • Bestandsaufnahme der biotischen und abiotischen Faktoren. Benennung von naturschutzfachlichen Schutzzielen und Zielkonflikten anderer Landnutzungen.
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